Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger vs. Freier Sachverständiger

Ein öffentlich bestellter und vereidigter (ö.b.u.v.) Sachverständiger ist durch eine öffentliche Institution – wie die Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer (IHK) – geprüft und anerkannt. Diese Bestellung dient als Qualitätssiegel und bestätigt die außergewöhnliche fachliche Expertise, Unabhängigkeit und Vertrauenswürdigkeit des Sachverständigen.

Im Gegensatz dazu kann sich jeder als freier Gutachter oder Sachverständiger bezeichnen, ohne eine verbindliche Prüfung oder Anerkennung durchlaufen zu haben. Die Qualität und Verlässlichkeit eines freien Gutachters hängt daher ausschließlich von seiner individuellen Ausbildung und Erfahrung ab.

Vergleichstabelle

Kriterium Ö.b.u.v. Sachverständiger freier Sachverständiger
Qualifikation Umfangreiches Prüfungsverfahren durch IHK/HWK Keine formale Prüfung erforderlich
Unabhängigkeit Gesetzlich zur Objektivität und Neutralität verpflichtet Keine bindende Verpflichtung
Anerkennung Öffentliches Gütesiegel durch Bestellung Keine staatliche Anerkennung
Weiterbildung Verpflichtung zu regelmäßigen Fortbildungen Keine gesetzliche Pflicht
Einsatzbereiche Vor Gericht, bei Versicherungen und Institutionen bevorzugt anerkannt Je nach Vertrauen des Auftraggebers

Warum einen ö.b.u.v. Sachverständigen beauftragen?

Ein ö.b.u.v. Sachverständiger bietet Ihnen:

  • Qualität: Nachweislich geprüfte Fachkenntnisse.
  • Neutralität: Gesetzlich verpflichtende Unabhängigkeit.
  • Rechtssicherheit: Bevorzugte Anerkennung vor Gericht und bei Versicherungen.
  • Verlässlichkeit: Regelmäßige Überprüfung und Weiterbildung garantieren hohe Standards.

Gutachten von ö.b.u.v. Sachverständigen genießen eine besondere Glaubwürdigkeit und sind die erste Wahl bei komplexen und rechtlich relevanten Fragestellungen.