Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger vs. Freier Sachverständiger
Ein öffentlich bestellter und vereidigter (ö.b.u.v.) Sachverständiger ist durch eine öffentliche Institution – wie die Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer (IHK) – geprüft und anerkannt. Diese Bestellung dient als Qualitätssiegel und bestätigt die außergewöhnliche fachliche Expertise, Unabhängigkeit und Vertrauenswürdigkeit des Sachverständigen.
Im Gegensatz dazu kann sich jeder als freier Gutachter oder Sachverständiger bezeichnen, ohne eine verbindliche Prüfung oder Anerkennung durchlaufen zu haben. Die Qualität und Verlässlichkeit eines freien Gutachters hängt daher ausschließlich von seiner individuellen Ausbildung und Erfahrung ab.
Vergleichstabelle
Kriterium | Ö.b.u.v. Sachverständiger | freier Sachverständiger |
---|---|---|
Qualifikation | Umfangreiches Prüfungsverfahren durch IHK/HWK | Keine formale Prüfung erforderlich |
Unabhängigkeit | Gesetzlich zur Objektivität und Neutralität verpflichtet | Keine bindende Verpflichtung |
Anerkennung | Öffentliches Gütesiegel durch Bestellung | Keine staatliche Anerkennung |
Weiterbildung | Verpflichtung zu regelmäßigen Fortbildungen | Keine gesetzliche Pflicht |
Einsatzbereiche | Vor Gericht, bei Versicherungen und Institutionen bevorzugt anerkannt | Je nach Vertrauen des Auftraggebers |
Warum einen ö.b.u.v. Sachverständigen beauftragen?
Ein ö.b.u.v. Sachverständiger bietet Ihnen:
- Qualität: Nachweislich geprüfte Fachkenntnisse.
- Neutralität: Gesetzlich verpflichtende Unabhängigkeit.
- Rechtssicherheit: Bevorzugte Anerkennung vor Gericht und bei Versicherungen.
- Verlässlichkeit: Regelmäßige Überprüfung und Weiterbildung garantieren hohe Standards.
Gutachten von ö.b.u.v. Sachverständigen genießen eine besondere Glaubwürdigkeit und sind die erste Wahl bei komplexen und rechtlich relevanten Fragestellungen.