Wiederverwendung elektrischer Leitungen nach einem Brand – ist das erlaubt?

Nach einem Brandereignis stellt sich häufig die Frage: Müssen alle Leitungen ausgetauscht werden oder können einzelne Abschnitte weiterverwendet werden – insbesondere dann, wenn sie „nur“ Rauch abbekommen haben? Versicherungen und Eigentümer hoffen dabei oft auf Einsparpotenzial. Doch wie sieht es aus Sicht der Elektrosicherheit aus?

  1. Was passiert mit Leitungen im Brandfall?
    Bei einem Brand entstehen nicht nur hohe Temperaturen, sondern auch aggressive Rauchgase. Diese können Chloride, Säuren und andere korrosive Stoffe enthalten. Besonders kritisch: Diese Substanzen dringen oft unsichtbar in die Isolierung ein und verändern die Materialeigenschaften der Leitungen – auch wenn äußerlich nichts zu sehen ist.
  2. Ist eine Isolationsmessung ausreichend?
    Viele Versicherungen schlagen vor, eine einfache Isolationsmessung durchzuführen. Doch Vorsicht: Diese Messung sagt lediglich etwas über den momentanen Zustand aus. Sie erkennt jedoch nicht, ob die Isolation bereits angegriffen ist und in Zukunft versagen könnte. Das Risiko bleibt bestehen.
  3. Was sagen die Normen?
    Nach DIN VDE 0100-520 und VDE 0105-100 dürfen Leitungen nur dann weiterverwendet werden, wenn ihre Eigenschaften – insbesondere die Isolationsfestigkeit – nachweislich nicht beeinträchtigt wurden. Dies ist nach einem Brandereignis in der Regel nicht belegbar.
  4. Wer trägt die Verantwortung?
    Wird eine Leitung wiederverwendet, obwohl Zweifel an ihrer Sicherheit bestehen, kann dies im Schadensfall zu Haftungsproblemen führen – sowohl für Betreiber als auch für Planer und Installationsbetriebe. Eine schriftliche Bedenkenanmeldung durch den Elektrofachbetrieb ist daher unerlässlich.

Fazit: Sicherheit vor Sparzwang
So verständlich der Wunsch nach Kostenersparnis ist – bei der elektrischen Sicherheit darf es keine Kompromisse geben. Rauchgasgeschädigte Leitungen sollten aus Sicherheitsgründen grundsätzlich ausgetauscht werden. Nur so kann die Betriebssicherheit langfristig gewährleistet werden.

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Ich stehe Ihnen gerne als Sachverständiger zur Verfügung – unabhängig, fachlich und rechtssicher.

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